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Das Ende des Geoblockings: Was bedeutet das für Online-Verkäufer?

Am 6. Februar einigten sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf die Verordnung zur Abschaffung des Geoblockings und der automatischen Länderumleitungen in der EU. Am 3. Dezember werden die neuen Regeln gegen ungerechtfertigtes Geoblocking Wirklichkeit.

Die Einzelhändler sind dann verpflichtet, den Verbrauchern in der gesamten EU Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu den gleichen Bedingungen zu gewähren, gleichgültig von wo aus sie die Internetseite aufrufen.

Wie wird sich dies auf den (grenzüberschreitenden) E-Commerce Handel in Europa und Online-Verkäufer auswirken? Lesen Sie weiter!

Das Ende des ungerechtfertigten Geoblockings: Die neue Ära des E-Commerce steht vor der Tür

Die neuen Bestimmungen gegen ungerechtfertigte Geoblocking-Systeme traten am 22. März 2018 in Kraft. Die neunmonatige Frist bis zum 3. Dezember sollte den Händlern genügend Zeit geben, sich anzupassen und die erforderlichen Änderungen vorzunehmen, um den EU-Vorschriften zu entsprechen.

Laut Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU und Mariya Gabriel, zuständige Kommissarin für digitale Wirtschaft und Gesellschaft:

Die Bürger Europas werden die Freiheit genießen, Waren und Dienstleistungen online einkaufen zu können. Dies ist nicht nur das Ende ungerechtfertigter Diskriminierung, sondern eröffnet europäischen Unternehmen auch neue Möglichkeiten für Wachstum und Innovation. Die Beendigung ungerechtfertigter Geoblocking-Maßnahmen ist Teil unserer Bemühungen, den grenzüberschreitenden E-Commerce in der EU zu fördern, nebst transparenteren Paketzustellpreisen, einen stärkeren Verbraucherschutz und vereinfachte MwSt-Vorschriften.

Geoblocking: Die Grundlagen

Unter Geoblocking versteht man Einschränkungen, die von Online-Shops aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung auferlegt werden.

Nehmen Sie diese Situation als Beispiel: Ein Verbraucher in Belgien findet auf der Seite eines Online-Händlers in Frankreich ein Produkt, das ihn interessiert. Er fügt es in seinen Warenkorb und klickt dann auf „Kaufen“. Auf einmal wird er auf eine andere Adresse umgeleitet und erhält die Nachricht „Sie werden auf die belgische Seite dieser Webseite umgeleitet”.

Auf einmal befindet er sich auf einer Seite, wo das Produkt … nicht verfügbar ist.

Die Länderumleitung ist eine der Barrieren, die Käufern die Auswahl ihres bevorzugten Online-Shops erschwert.

Aber die Kunden-Diskriminierung geht weit darüber hinaus. Es ist auch möglich, dass Ihre Zahlungsmodalitäten, wie zum Beispiel Kreditkarten beim Check-out eines anderen EU-Landes nicht akzeptiert werden. Möglicherweise können Sie sich nicht einmal auf der Webseite registrieren.

Wie groß ist das Ausmaß solcher unglücklichen Kaufereignisse?

Nach einer Studie der Europäischen Kommission waren Käufer in nur 37% der Fälle in der Lage, einen Kauf aus einem anderen EU-Land abzuschließen und die gewünschten Produkte zu erwerben.

Viel zu oft werden Online-Käufer in irgendeiner Form eingeschränkt, wobei man hier im Allgemeinen von Geoblocking spricht.

Natürlich kann es für Händler berechtigte Gründe geben, nicht ins Ausland zu verkaufen, wie z.B. höhere internationale Versandkosten oder die Notwendigkeit, sich bei der ausländischen Steuerbehörde anzumelden.

Das Geoblocking wird als ungerechtfertigt betrachtet, wenn zwischen EU-Verbrauchern unterschieden wird und auf der Segmentierung von Märkten entlang nationaler Grenzen beruht, um die Gewinne zu Lasten der ausländischen Kunden zu steigern.

Beispiele für Geoblocking:

  • Blockierter Zugriff auf Webseiten über Grenzen hinweg;
  • Fehlende Möglichkeit, Waren zu kaufen, eine Bestellung abzuschließen oder Inhalte herunterzuladen, wenn aus dem Ausland auf eine Webseite zugegriffen wird;
  • Verweigerung von Lieferung oder Versand ins Ausland.
  • Unterschiedliche Preise und Bedingungen in Abhängigkeit von Staatsbürgerschaft, Wohnsitz oder Standort des Verbrauchers.
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Die Länderumleitung ist eine der Barrieren, die Käufern die Auswahl ihres bevorzugten Online-Shops erschwert.

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Warum soll man Geoblocking abschaffen?

Die Europäer lieben Online-Shopping. Sie bestellen Produkte online nicht nur in ihren Heimatländern, sondern auch über Grenzen hinweg.

Ein Drittel der Online-Käufer kauft bei einem Händler in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein.

Leider stoßen Käufer oft auf verschiedene Barrieren, die sie daran hindern, ihren Online-Einkauf abzuschließen.

So zum Beispiel stoppen einige Unternehmen unnötigerweise Verbraucher, die ihren Online-Dienst in einem anderen Land nutzen. Sie leiten den Verkehr zu einem lokalen Geschäft mit anderen Produkten, abweichend von anderen Ländern, um.

Das Europäische Parlament möchte, dass sowohl Online- als auch Offline-Käufer von einem integrierten Binnenmarkt profitieren können. Geoblocking abzuschaffen ist ein entscheidender Schritt vorwärts.

Die neue Verordnung gilt für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, wie zum Beispiel:

  • Handelswaren wie Elektronik und Möbel;
  • Online-Dienstleistungen, wie Website-Hosting oder Cloud-Dienste;
  • Unterhaltungsangebote, wie Eintrittskarten für Freizeitparks und Konzerte.

Zudem besteht die Möglichkeit,, dass das Geoblocking-Verbot im Jahr 2020 auch auf Kulturgüter ausgedehnt wird. Urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie z.B. E-Books oder Software sind davon betroffen.

Monique Goyens, Generaldirektorin des BEUC, einer europäischen Verbraucherschutz-gruppe erwähnt,

dass dieses Gesetz nur ein erster Schritt ist. Kulturgüter müssen in die Revision, die in zwei Jahren stattfindet, einbezogen werden.

Heute leben Millionen von Europäern im Ausland und würden gerne auf Kulturgüter aus ihrem Heimatland zugreifen. Geoblocking macht es oft unmöglich. Dementsprechend sorgt dies für eine verstärkte Grundlage für die Überarbeitung der Klausel.

Das Ende des Geoblockings kommt den EU-Verbrauchern in vielen Umständen zugute. So können beispielsweise deutsche Kunden in jedem anderen EU-Mitgliedstaat, ohne zusätzliche Gebühren oder ohne Umleitung auf eine andere Website, online einkaufen.

Situationen und Beispiele, bei denen es keine berechtigten Gründe für das Geoblocking geben kann:

  • Der Verkauf von Waren ohne materielle Lieferung. Beispiel: Ein Kunde aus Frankreich möchte eine Waschmaschine kaufen. Er findet das beste Angebot auf einer deutschen Website. Er hat Anspruch darauf, die Waschmaschine zu bestellen und sie beim Händler abzuholen oder die Lieferung zu sich nach Hause selbst zu organisieren.
  • Der Verkauf elektronisch bereitgestellter Dienstleistungen. Beispiel: Ein Käufer aus Rumänien möchte Hosting-Dienste für seine Website von einem italienischen Anbieter kaufen. Der Käufer wird nun Zugang zu dem Dienst erhalten, kann sich registrieren und zahlt für diesen Dienst nicht mehr im Vergleich zu den italienischen Verbrauchern.
  • Der Verkauf von Dienstleistungen, die an einem bestimmten Ort bereitgestellt werden. Beispiel: Eine spanische Familie besucht einen portugiesischen Freizeitpark und kann von einem Familienrabatt auf den Eintrittspreis profitieren.

Um genügend Zeit für die Anpassung zu ermöglichen, wurden die neuen Vorschriften für den 3. Dezember 2018 festgelegt. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln überprüft die Kommission erstmals, welche Auswirkungen sie auf den Binnenmarkt haben.

Grenzüberschreitender Verkauf: Er ist keine Alternative…

…, sondern ein Muss! Zumindest scheint es mehr und mehr, ein Muss zu werden. Der Geoblocking-Entscheid wird Online-Unternehmen dazu zwingen, Produkte an EU-Käufer unabhängig von ihrem Wohnsitzland zu verkaufen.

Das sind wirklich großartige Neuigkeiten. Heutzutage ist der internationale E-Commerce die größte Wachstumschance für E-Commerce-Verkäufer.

Die Geoblocking-Verordnung ergänzt die kürzlich vorgenommene Änderung der Mehrwertsteuerregelungen: Online-Händler müssen sich nicht mehr in jedem der EU-Länder, in denen sie Handel treiben, für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

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Das Schicksal vieler EU Online-Händler liegt nicht unbedingt in den Sternen, sondern vielmehr in den EU-Gesetzen. Es wird einfacher und rentabler, in der EU zu verkaufen. Ihr grenzüberschreitendes Schicksal könnte besiegelt worden sein.

International zu verkaufen zahlt sich aus. Eine richtig umgesetzte internationale Strategie kann Ihr Unternehmen verändern.

Nehmen Sie beispielsweise ASOS, die größte Online-Einzelhandels-Erfolgsgeschichte Großbritanniens. Heute bezieht ASOS rund 60% ihrer Aufträge aus dem Ausland. Binnen kürzester Zeit und mit einer beeindruckenden Geschwindigkeit expandierte die Firma international.

Was steckt hinter dem Erfolg von ASOS? Das Unternehmen hat seinen internationalen Käufern eine vollständig lokalisierte End-to-End Kauferfahrung geboten.

Somit fragt man sich, weshalb nicht mehr Online-Verkäufer dies vornehmen?

Kurzum: weil sie DENKEN, es sei zu kompliziert. Zugegeben, um eine vollständig lokalisierte Käufererfahrung zu bieten, müssen Sie eine Reihe von Themenfelder berücksichtigen. So zum Beispiel die Sprache, Währung, Einfuhrzölle, rechtliche Fragen, SEO & Marketing, Kundendienst, Zahlungen oder der internationale Versand.

Allerdings …

  • erstens müssen Sie nicht alle diese Elemente vom ersten Tag an lokalisieren
  • zweitens, müssen Sie das nicht selbst tun und sollten es auch nicht tun.

Wie können Sie auf globaler Ebene tätig werden, ohne sich stunden- oder tagelang mit Lokalisierung zu beschäftigen?

Heutzutage gibt es E-Commerce-Tools, die die Lokalisierung und den Verkauf auf internationaler Ebene problemlos machen. Eine automatisierte grenzüberschreitende
Vertriebslösung kann die Zukunft Ihres Online-Unternehmens schnell und einfach verändern.

Überprüfen Sie die E-Commerce-Lokalisierungslösung, die von Webinterpret angeboten wird. Sie werden besser verstehen, wie reibungslose Lokalisierung funktioniert und wie Sie Ihren Online-Verkauf in kürzester Zeit verdoppeln können.

Kurz zusammengefasst

Geografisch bedingte Einschränkungen, wie das Geoblocking, beeinträchtigen das Online-Shopping, sowie den grenzüberschreitenden Handel.

Die neuen Regeln sollen verhindern, dass Kunden aufgrund ihrer IP-Adresse, Postanschrift oder ihres Landes den Zugang zu Waren und Dienstleistungen online blockiert werden.

Wir erwarten einen enormen Aufschwung im grenzüberschreitenden E-Commerce.

Der grenzüberschreitende Warenhandel (CBT = Cross-Border Trading) ist bereits in vollem Gange. Dennoch wird das Ende des Geoblockings, den CBT eher zu einem Standard in der EU verhelfen, als es je war. Bereiten Sie Ihren Online-Shop auf diese große Möglichkeit vor und maximieren Sie Ihr Verkaufspotenzial, während Sie Ihren Aufwand minimieren. Kontaktieren Sie uns, wenn sie Ihre Waren internationalisieren und Ihren Umsatz verbessern wollen!

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