Brexit: EU ecommerce sellers

Brexit in Europa: E-Commerce-Checkliste für EU-Verkäufer, die mit dem Vereinigten Königreich handeln

Der Brexit ist ein aktuelles Thema für E-Commerce-Verkäufer. Die Übergangszeit mag vorbei sein, aber es kommen immer noch Fragen und Unsicherheiten auf. Der Brexit wird vor allem britische Verkäufer betreffen, die Handel mit der EU betreiben, aber auch eBay-, Amazon- und andere Marktplatz-Verkäufer in Europa.

Das jüngste Freihandelsabkommen stimmt optimistisch, wobei sich einige Spielregeln für Großbritannien und Online-Händler aus Europa geändert haben.

Unsere E-Commerce-Checkliste gibt EU-Online-Verkäufern Tipps, wie sie sich am besten auf die Auswirkungen des Brexit auf den E-Commerce und den grenzüberschreitenden Handel zwischen der EU und Großbritannien vorbereiten können.

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EU-Online-Verkäufer warten auf die Auswirkungen des Brexit

Seit dem 1. Januar 2021 gelten Grenzanforderungen für den Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien. Für den Warenverkehr zwischen Nordirland und den EU-Ländern, einschließlich Irland, wird es keine wesentlichen Änderungen geben.

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien vom Dezember 2020 umfasst den Handel von Waren und Dienstleistungen und auch eine Reihe anderer Bereiche wie z.B. Investitionen, Wettbewerb, Steuertransparenz, Datenschutz usw.

Das Abkommen sieht Nullzollsätze und Nullkontingente für Waren vor, die den entsprechenden Ursprungsregeln genügen.

Mit dem Abkommen können zwar Zölle und Kontingente für den Warenaustausch vermieden werden, es könnte jedoch trotzdem zu Problemen an der Grenze kommen. Darunter erhöhte Kontrollen oder neue Zollerklärungen, die von Händlern ausgefüllt werden müssen.

Allgemein betrachtet werden Handelsbeziehungen mit erhöhten Beschränkungen und Änderungen verbunden sein. Es wird z.B. die Einfuhrumsatzsteuer bei der Ankunft der Waren in der EU fällig.

E-Commerce-Checkliste für EU-Verkäufer, die Handel mit dem Vereinigten Königreich betreiben

  • Stellen Sie sicher, dass Sie sich mit Ihren Handelspartnern im Vereinigten Königreich über die Aufteilung der Zuständigkeiten einigen
  • Stellen Sie sicher, dass Sie die richtigen Dokumente für die jeweilige Warenart haben, die Sie im Vereinigten Königreich anbieten
  • Bleiben Sie über die geltenden Grenzbestimmungen auf dem Laufenden
  • Erkundigen Sie sich bei der Zollbehörde Ihres Landes über die neuen Zollverfahren, z. B. welche Zollverfahren für den Warenverkehr aus dem Vereinigten Königreich in die EU erforderlich sind
  • Prüfen Sie die Anforderungen für die Ausfuhr der von Ihnen angebotenen Produktart, z. B. die Anforderungen für die Ausfuhr von Lebensmitteln, Getränken oder landwirtschaftlichen Produkten aus der EU in das Vereinigte Königreich
  • Überprüfen Sie die erforderlichen Dokumente, Zulassungen und Bescheinigungen für Exportwaren aus der EU in das Vereinigte Königreich. Informieren Sie sich, wie Sie diese beantragen können
  • Benachrichtigen Sie die britischen Behörden vorab über Waren, die Sie aus der EU in das Vereinigte Königreich exportieren
  • Bei Industriegütern sollten Sie Ihre Produktkennzeichnung, Etikettierung und Verpackung überprüfen. Falls erforderlich, holen Sie zusätzliche Genehmigungen, Bescheinigungen oder Registrierungen ein und benennen Sie einen gesetzlichen Vertreter mit Sitz in Großbritannien
  • Machen Sie sich mit den neuen Regeln für die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer auf Pakete, die Sie an britische Käufer schicken, vertraut.

Um auf der sicheren Seite zu sein, erwägen Sie Steuer- und/oder Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Es sind also möglicherweise einige Änderungen vorzunehmen, um weiterhin personenbezogene Daten mit Unternehmen/Organisationen in Großbritannien austauschen zu können. Es ist ratsam, zusätzlich mit Ihrer örtlichen Datenschutzbehörde zu sprechen. Diese hilft Ihnen dabei, sich in Sachen Datenschutz und Datenübermittlung vorzubereiten.

Zu guter Letzt: Da sich Änderungen an den grenzüberschreitenden Urheberrechts-Mechanismen der EU auf Ihr Unternehmen auswirken können, stellen Sie sicher, dass Sie über die seit dem 1. Januar 2021 erforderlichen Genehmigungen verfügen.

Weitere Informationen und Links zum Thema „Brexit“:

Vorbereitungen auf das Ende der Übergangsphase

Vorbereitung auf den Brexit

Brexit: Ende des Übergangszeitraums

Linksammlung der Bundesregierung

Brexit und Zoll & Umsatzsteuer

Seitdem Brexit Realität geworden ist, müssen Unternehmen in Europa Zollerklärungen abgeben und die entsprechenden Zollverfahren durchführen, wenn sie Waren zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU befördern. Andernfalls können ihre Waren die EU-Grenze nicht passieren.

Einfuhrumsatzsteuer auf Pakete, die Sie an britische Käufer verkaufen, sind zu zahlen, wenn:

  • Sie Ihren Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs haben
  • Sie Waren in Paketen im Wert von 135 £ oder weniger an britische Käufer verkaufen.

Wenn Sie Waren in Paketen im Wert von über 135 £ versenden, sollten die Einfuhrumsatzsteuer, Zollgebühren (und ggf. Verbrauchssteuern) vom britischen Käufer bezahlt und vom Paketdienstleister eingezogen werden.

Erfahren Sie, wie Sie MwSt-Erstattungen für Waren und Dienstleistungen, die Sie aus dem Vereinigten Königreich kaufen, beantragen können.

Im Zweifelsfall sollten Sie Rechtsberatung einholen und entsprechende offizielle Websites besuchen.

Umsatzsteuer-Änderungen bei eBay

Am 1. Januar 2021 hat eBay damit begonnen, Umsatzsteuer für britische Importe auf alle Sendungen im Wert von bis zu 135 £ zu erheben und abzuführen. Es gibt keine Umsatzsteuerbefreiung mehr für Kleinsendungen bis zu 15 £.

eBay muss seinen Käufern den anwendbaren MwSt.-Betrag direkt berechnen und diesen Betrag an die zuständigen Behörden überweisen.

Verkäufer, die an britische Käufer verkaufen und ihre Artikel im Vereinigten Königreich oder in der EU listen, müssen sowohl Bruttopreise als auch den anwendbaren Umsatzsteuersatz angeben, der zur Berechnung des Bruttopreises für alle Angebote verwendet wird.

Aus diesem Grund sollten Verkäufer, die auf eBay.co.uk oder auf europäischen eBay-Websites inserieren, so schnell wie möglich die anwendbaren Umsatzsteuersätze für bestehende Inserate angeben. Alle neuen Angebote sollten einen Umsatzsteuersatz enthalten.

Ruhe bewahren

Webinterpret verfolgt seit 2016, als Großbritannien sich auf das historische Referendum vorbereitete, wie sich der Brexit auf den E-Commerce auswirken könnte. Wir haben zahlreiche Richtlinien, Interviews und Artikel für unsere deutschen Verkäufer erstellt, die Licht ins Dunkel bringen.

Wir sind immer noch der Meinung, dass es keinen Grund zur Panik gibt. Der Übergang wird nicht für alle Verkäufer einfach sein, aber der grenzüberschreitende Handel wird weitergehen. Die Änderung am Handelsabkommen bedeutet nicht das Aus für den Handel zwischen Großbritannien und der EU.

Es mag mit temporären Unterbrechungen und einem gewissen Maß an Chaos beginnen, langfristig wird es jedoch funktionieren.

Der E-Commerce zwischen dem Vereinigten Königreich, der EU und dem Rest der Welt wird wahrscheinlich weiterhin stark wachsen.

Webinterpret wird seine Verkäufer auch weiterhin bestmöglich beim Verkauf von Waren, die die Grenze zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU passieren, unterstützen.

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Quellen

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